Ehegatten- und Kindesunterhalt

Ein weiterer wesentlicher Teil des Familienrechtes ist das Unterhaltsrecht. Hier werden Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt, aber auch Elternunterhalt behandelt. 

 

Für die Prüfung von Unterhaltsansprüchen ist daher stets die genaue Kenntnis der Einkommens- und Vermögenssituation der Beteiligten erforderlich, so dass zunächst Auskunftsansprüche verfolgt werden. Hiernach kann ein Unterhaltsansprüch berechnet und ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden.

KANZLEIANSCHRIFT

 

Bianca Gabriel (vormals Kieser)

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

 

Lessingstraße 1

68165 Mannheim

Tel:        0621-417048

Fax:       0621-416283

 

Email: b.gabriel@ra-gwl.de 

www.kanzlei-familienrecht-gabriel.de

 

Bürozeiten: 

Montag bis Freitag 09.00 Uhr-18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung