Eheverträge

Durch einen Ehevertrag können die Ehegatten in jedem Statium ihrer Ehe Regelungen treffen, um die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen und auch Scheidungsfolgen abzubedingen. 

 

Häufige Regelungen sind beispielsweise Modifizierungen der Zugewinngemeinschaft durch Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinn, oder aber auch die Vereinbarung der Gütertrennung, so dass hiernach kein Zugewinn für den Fall der Beendigung der Ehe mehr geschuldet ist.

 

Weiter Regelungsmöglichkeiten sind auch im Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich bis hin zum Totalverzicht möglich, wobei jede beabsichtigte Vereinbarung auf deren Wirksamkeit sorgfältig geprüft werden muss. 

 

 

KANZLEIANSCHRIFT

 

Bianca Gabriel (vormals Kieser)

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

 

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