Ehescheidung


Ist die Ehe gescheitert, oder steht eine Trennung unmittelbar bevor, ist es in dieser emotional und ökonomisch äußerst belastenden Situation ratsam, anwaltlichen Rat und Hilfe zu suchen.

 

Bereits vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist häufig ein effizientes Konfliktmanagement erforderlich, um ein stukturiertes Vorgehen auszuarbeiten und hierduch unnötige Spannungen und Kommunikationsschwierigkeiten zu vermeiden. Ebenso ist es erforderlich, Ansprüche zu prüfen und ggf. deren Durchsetzung vorzubereiten. 

 

Die Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahren ist ebenso Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Ein zulässiger Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. 

 

Im eigentlichen gerichtlichen Scheidungsverfahren werden sodann die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehescheidung sowie ggf. weitere Folgesachen z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugwinn geprüft und verhandelt.