Ist die Ehe gescheitert, oder steht eine Trennung unmittelbar bevor, ist es in dieser emotional und ökonomisch äußerst belastenden Situation
ratsam, anwaltlichen Rat und Hilfe zu suchen.
Bereits vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist häufig ein effizientes Konfliktmanagement erforderlich, um ein stukturiertes Vorgehen
auszuarbeiten und hierduch unnötige Spannungen und Kommunikationsschwierigkeiten zu vermeiden. Ebenso ist es erforderlich, Ansprüche zu prüfen und ggf. deren Durchsetzung
vorzubereiten.
Die Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahren ist ebenso Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Ein zulässiger Scheidungsantrag kann
ausschließlich durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Im eigentlichen gerichtlichen Scheidungsverfahren werden sodann die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehescheidung sowie ggf. weitere
Folgesachen z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugwinn geprüft und verhandelt.